Nächster offener Samstag Prüfstelle Köln:

05.10.2024

Übernächster offener Samstag Prüfstelle Köln:

09.11.2024

Aktuelles

Hier finden Sie stets aktuelle Information rund um unser Unternehmen und unsere Branche.
Bei Rückfragen können Sie uns natürlich jederzeit kontaktieren! 

Stelleanzeige Kfz-Prüfingenieur

Seit dem 1. Juli 2012 wird die Hauptuntersuchung bundesweit nicht mehr zurückdatiert, wenn die Frist zur Vorführung überzogen wurde. Daher erhalten die Fahrzeuge – auch bei überzogener HU – die volle Plakettenlaufzeit (Pkw und Motorräder z. B. 24 Monate). Bei Überziehen der Vorführungsfrist zur Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate muss allerdings eine vertiefte Hauptuntersuchung durchgeführt werden, die 20 % mehr kostet als die „normale“ HU.

Damit Sie nicht irgendwann eine Mängelkarte hinter den Scheibenwischern Ihres Fahrzeugs vorfinden, achten Sie auf die Daten, die Ihnen die Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen anzeigt. Darauf zu erkennen ist der Monat und das Jahr, in dem die Durchführung der nächsten Hauptuntersuchung erforderlich ist. Die Farbe gibt nochmals zusätzlich Aufschluss über das Jahr der Fälligkeit. Die Abfolge der Farben wiederholt sich nach sechs Jahren.
Mit den Checklisten bereiten Sie Ihr Kfz auf die Hauptuntersuchung vor oder erhalten Infos zur Schadstoffplakette u.v.m. 
Hier finden Sie die Checklisten.
Achten Sie auf den Ablaufmonat Ihrer Prüfplakette; Überziehen kann in Zukunft doppelt teuer werden, denn es droht neben dem erhöhten Prüfentgelt ein Verwarnungs- oder Bußgeld. Nutzen Sie deshalb den Service der GTÜ und registrieren Sie sich kostenfrei unter http://hu-erinnerung.gtue.de für die rechtzeitige E-Mail-Erinnerung zur nächsten Hauptuntersuchung Ihres Fahrzeuges. (Die dort eingetragenen Daten werden von der GTÜ nur für diesen Zweck verwendet.)
Mit der „Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr“ hat die Bundesregierung das „Prüf- und Zulassungsverfahren von Fahrzeugen im Straßenverkehr“ vereinfacht und beschleunigt. Damit können nun auch die Prüfingenieure der GTÜ (neben Prüforganisationen wie TÜV oder DEKRA) Fahrzeuge, die länger als 18 Monate abgemeldet waren, im Rahmen einer Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO (HU) prüfen. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die bereits vor dem 1. März 2007 stillgelegt wurden. Damit ist der Weg frei für eine Wiederzulassung – ohne aufwändiges „Vollgutachten“. Durch diese neue Regelung, die seit dem 1. März 2007 gilt, wird unnötiger Aufwand vermieden, Kosten gespart und mehr Bürgernähe praktiziert. Außerdem kann die Wahl der Prüforganisation nun frei erfolgen.
Um Ihnen unnötige Kosten zu ersparen, informieren wir Sie hier über die geltenden Vorschriften und Regeln.
Hier finden Sie die Tipps.

Abgasplakette gehört der Vergangenheit an. GTÜ informiert: AU-Plakette entfällt ab 1. Januar 2010. „Abgasuntersuchung“ wird in Hauptuntersuchung integriert. Künftig nur noch eine Plakette am Fahrzeug. Hier mehr erfahren.

 


Ihr Fahrzeug wurde bei der GTÜ untersucht? Sie haben Ihren Untersuchungsbericht verloren? Sie wollen die Gültigkeit Ihrer Plakette überprüfen? Wenn Ihnen ein Untersuchungsbericht fehlt, können Sie prüfen, ob bei der GTÜ ein gültiger Untersuchungsbericht für Ihr Fahrzeug vorliegt
Neben den Prüfungen an unserer Prüfstelle an der Bonner Straße bieten wir auch einen Werkstattservice an, um „direkt vor Ort“ in Kfz-Werkstätten und Fachbetrieben die amtlichen Prüfungen durchzuführen.
Desweiteren ist es möglich, das komplette tatsächliche Fahrzeuggewicht ihres Fahrzeuges mit Hilfe einer geeichten Waage zu ermitteln. Auch diese Prüfung ist nach Terminabsprache jederzeit möglich.

Die neuen amtlichen „Feinstaubplaketten“ finden Sie hier
Haben Sie Fragen?

Bei zusätzlichen Fragen zu unserem Leistungsangebot können Sie sich jederzeit mit uns über das Kontaktformular in Verbindung setzen!

Mit * gekennzeichneten Angaben sind freiwillig.
Nähere Informationen zu unserer Datenverarbeitung finden Sie hier.