Sonstige Prüfungen
Überprüfungen gem. § 17 StVZO. Neben der Haupt- und Abgasuntersuchung und der Änderungsabnahme bieten wir Ihnen auch andere amtliche Fahrzeuguntersuchungen an. Werden Sie z.B. durch eine Polizeikontrolle auf vorhandene Mängel am Fahrzeug hingewiesen, sind Sie verpflichtet innerhalb einer vorgegebenen Frist die Beseitigung der Mängel bescheinigen zu lassen. Diese Prüfung im Rahmen des § 17 StVZO, weitläufig auch unter dem Begriff „Mängelkarte“ bekannt, kann – wenn erforderlich – auch durch einen GTÜ-Prüfingenieur erfolgen. Ab dem 1. März 2007 geht der „Mängelkarten-Paragraph“ in den § 5 FZV (Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung) über. Kontaktieren Sie uns jetzt!



Haben Sie Fragen?
Bei zusätzlichen Fragen zu unserem Leistungsangebot können Sie sich jederzeit mit uns über das Kontaktformular in Verbindung setzen!
Mit * gekennzeichneten Angaben sind freiwillig.
Nähere Informationen zu unserer Datenverarbeitung finden Sie hier.