Sonstige Prüfungen
Überprüfungen gem. § 17 StVZO. Neben der Haupt- und Abgasuntersuchung und der Änderungsabnahme bieten wir Ihnen auch andere amtliche Fahrzeuguntersuchungen an. Werden Sie z.B. durch eine Polizeikontrolle auf vorhandene Mängel am Fahrzeug hingewiesen, sind Sie verpflichtet innerhalb einer vorgegebenen Frist die Beseitigung der Mängel bescheinigen zu lassen. Diese Prüfung im Rahmen des § 17 StVZO, weitläufig auch unter dem Begriff „Mängelkarte“ bekannt, kann – wenn erforderlich – auch durch einen GTÜ-Prüfingenieur erfolgen. Ab dem 1. März 2007 geht der „Mängelkarten-Paragraph“ in den § 5 FZV (Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung) über. Kontaktieren Sie uns jetzt!