Willkommen im Ingenieurbüro Scherschel
Seit über 30 Jahren werden Sie in unserem Kfz-Sachverständigenbüro in allen Fragen rund um das Fahrzeug kompetent beraten und betreut.
Unsere Sachverständige und Ingenieure bilden sich ständig weiter und sind immer auf dem neuesten Stand. Für den Schadensbereich sind zwei zertifizierte Sachverständige für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zuständig.
Wenn es um Ihr Fahrzeug geht, sind wir in Köln, Bonn und Brühl für Sie da.
Unsere Leistungen im Überblick
Bonner Str. 126
50968 Köln
✆ 0221 38 59 93
✆ 0221 93 78 04 7
℻ 0221 37 45 90
info@scherschel.com
Unser Angebot: Alle Sachverständigendienstleistungen
& amtlichen Fahrzeuguntersuchungen
Öffnungszeiten Standort Köln
Büro:
Montag – Donnerstag: 08:00h – 17:00h
Freitag: 08:00h – 16:00h
Prüfstelle:
Montag – Donnerstag:
08.30h – 12.30h & 13:00h – 16:30h
Freitag:
08.30h – 12.30h & 13:00h – 15:30h
Jeden ersten Samstag im Monat von 09:00h – 12:00h
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Mehr InformationenFränkische Str. 10
53229 Bonn-Beuel
Öffnungszeiten Standort Bonn
Montag – Donnerstag: 08.30h – 12.30h
& 13.00h – 16.30h
Freitag: 08.30h – 12.30h
& 13.00h – 15.30h
Jeden ersten Samstag im Monat
nach telefonischer Vereinbarung geöffnet.
Unser Angebot: Nur amtliche Fahrzeuguntersuchungen
Hamburger Str. 10
50321 Brühl
✆ 02232 20 50 217
℻ 02232 20 55 221
info@scherschel.com
Öffnungszeiten Standort Brühl
Montag – Donnerstag: 08.30h – 12.30h
& 13.00h – 16.30h
Freitag: 08.30h – 12.30h
& 13.00h – 15.30h
Tipp: Wann ist ein Gutachten sinnvoll?
Schon bei kleinen Unfallschäden ab ca. 750 € ist die Erstellung eines Unfallgutachtens zur Beweissicherung von einem unabhängigen Gutachter sinnvoll, damit Sie sicher zu Ihrem Recht kommen. Sogar bei selbst verursachten Schäden hilft vor Beauftragung einer Werkstatt das Gutachten beim Preisvergleich. Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen kompetent und schnell weiter.
Die Farben der Plaketten und ihre Bedeutung
Gelb: 2021
Braun: 2022
Rosa: 2023
Grün: 2024
Orange: 2025
Blau: 2026
Die Abfolge der Farben wiederholt sich alle sechs Jahre. Alle Arbeiten in diesem Bereich werden im Namen und für Rechnung der GTÜ ausgeführt. Hier finden Sie die HU-Erinnerung der GTÜ.
- Verkehrssicherheitsprüfung nach § 29 StVZO (Hauptuntersuchungen, Sicherheitsprüfungen)
- Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO
- UMA, früher: Abgasuntersuchungen nach § 47a StVZO
- Untersuchungen nach BOKraft
- GGVSE/ADR-Prüfungen
- Überprüfungen gem. § 5 FZV
- Abmessungsschild gem. § 59a StVZO
- Tempo 100 - Gutachten für Fahrzeuggespanne
- Oldtimer-Untersuchung §23 StVZO
- Änderung der Fahrzeugpapiere gem. § 13 FZV
Unsere Prüffelder im amtlichen Bereich:
Der obere Pfeil zeigt den Monat, der untere Pfeil das Jahr an, wann eine Untersuchung fällig ist.
Unsere Partner
Hier finden Sie eine Liste von unseren Partnern mit einem direkten Link zur entsprechenden Website.
Haben Sie Fragen?
Bei zusätzlichen Fragen zu unserem Leistungsangebot können Sie sich jederzeit mit uns über das Kontaktformular in Verbindung setzen!
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