Nächster offener Samstag Prüfstelle Köln:

11.10.2025

Übernächster offener Samstag Prüfstelle Köln:

08.11.2025

Zustandsbericht

Zum 01.01.2002 trat die Umsetzung der EU-Verbrauchsgüter-Kaufrichtlinie in Kraft. Diese Richtlinie wurde – im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts – in nationales Recht umgesetzt. Diese Neuregelung hat erhebliche Auswirkungen auf den gewerblichen Handel mit Kraftfahrzeugen und auf das Kfz-Handwerk. Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Verlängerung der Gewährleistungsfristen bei Neufahrzeugen auf mindestens 2 Jahre und bei Gebrauchtfahrzeugen auf mindestens 1 Jahr
  • Die Gewährleistungsfrist bei Reparaturarbeiten beträgt 2 Jahre, kann aber vertraglich auf 1 Jahr beschränkt werden
  • Ein Fahrzeug (Sache) gilt als frei von (Sach-) Mängeln, wenn es beim Verkauf (Gefahrübergang) eine vereinbarte Beschaffenheit besitzt.
  • Beweislastumkehr beim Kauf (§ 476 BGB), d.h. innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf muß der gewerbliche Verkäufer – im Streitfall – die Mängelfreiheit der „Sache“ beweisen.

Der Schutz des Händlers vor umfangreichen Gewährleistungsansprüchen des Käufers kann nur durch (neutrale und beweisbare) Offenlegung aller Fahrzeugmängel durch das Gutachten ( „Zustandsbericht“ ) eines objektiven und unabhängigen Kfz-Sachverständigen sichergestellt werden. Kontaktieren Sie uns jetzt!

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Sonderabnahmen

Sehr geehrte Kundschaft,

in der Zeit vom 18.08.202505.09.2025 können keine Sonderabnahmen durchgeführt werden. Ab dem 08.09.2025 sind Termine wieder möglich.

Weiterhin bleibt unsere Prüfstelle Standort Vogelsanger Straße 365, 50827 Köln am Samstag, den 06.09.2025 geschlossen.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis –
Ihr Team des Ingenieurbüros Scherschel