Verkehrssicherheitsprüfungen nach § 29 StVZO. Sicherheitsprüfung SP: Die Sicherheitsprüfung – als Ersatz für die Zwischen- und Bremsensonderuntersuchung (ZU/BSU) – ist seit dem 1.12.1999 für bestimmte Fahrzeugarten zusätzlich zur Hauptuntersuchung vorgeschrieben. Kontaktieren Sie uns jetzt!
Davon betroffen sind:
Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von mehr als 7,5 t
Anhänger mit einem zGG von mehr als 10 t
Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen
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